Die krebserzeugende Wirkung des Gefahrstoffs Asbest ist beim Menschen seit den 1930er Jahren nachgewiesen. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest in Deutschland verboten, 1993 wurde wegen seines hohen Gefährdungspotentials ein grundsätzliches Asbestverbot erlassen. Seit 2005 sind EU-weit alle Asbestprodukte verboten.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Sanierung von asbestbelasteten Immobilien öffentlicher Auftraggeber, Gewerbe- und Privatkunden. Alle Mitarbeiter verfügen über ein entsprechendes Gesundheitszeugnis und einem Nachweis der Atemschutzprüfung, daher gewährleisten wir einen fachgerechten Umgang mit diesen Schadstoffen.
Eigens zum Abfräsen von asbesthaltigem Bodenkleber setzen wir auf die neueste Methode, dem BT 40 Fräsverfahren welches zurzeit nur wenige Unternehmen in Deutschland anbieten können. Mit diesem emissionsarmen Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519 können asbesthaltige Kleber und zähplastische Materialien auf festen mineralischen Untergründen mittels Fräsverfahren sicher, schneller und vor allem kostengünstiger zurückgebaut werden.